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FÜHRERSCHEINKLASSEN
Führerscheinklasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- ~ max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Bemerkung
- DDR-Mopeds, die vor 1992 angeschafft wurden und bis 60 km/h zugelassen sind, dürfen auch mit dem AM-Schein gefahren werden (z.B. Schwalbe,
S 50, S 51).
Mindestalter
- 15 Jahre
Führerscheinklasse A1
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
über 45 km/h - Leistung max. 15 kW
Bemerkung
- Einschluss: AM
- Mit Erteilung beginnt die 2-jährige Probezeit
- zur Ausbildung sind 2 Motorräder vorhanden, eine Maschine ist tiefergelegt !
Mindestalter
- 16 Jahre
Klasse B196
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Bemerkung
-
Vorbesitz: B seit mindestens 5 Jahren
- Ausbildungsfahrzeuge: KTM Duke 125, Vespa 125 (Automatik)
Mindestalter
- 25 Jahre
Führerscheinklasse A2
Krafträder mit:
-
Leistung max. 35 kW (48 PS)
- Verhältnis Leistung/Gewicht
max. 0,2 kw/kg
Bemerkung
-
Einschluss: AM, A1
-
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse »A1« nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter
• 18 Jahre
Führerscheinklasse A
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bemerkung
- Einschluss: AM, A1, A2
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse »A2« nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter
- 20 Jahre bei Aufstieg von »A2« auf »A«
- 21 Jahre für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Führerscheinklasse B/BF17
Kfz mit:
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Bemerkung
- Einschluss: AM, L
- Ausbildung auf Automatikfahrzeug (VW Golf VII) ist möglich
- Wir bilden Klasse B mit Schlüsselzahl 196 aus (weitere Infos unter "Aktuelles").
Mindestalter
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Führerscheinklasse B197
Kfz mit:
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Bemerkung
- Ausbildung größtenteils auf Automatikfahrzeug
- 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
- 15 Min. Testfahrt mit dem Fahrlehrer, um Schaltkompetenznachweis zu erhalten
- Fahrprüfung erfolgt auf Automatikfahrzeug
Mindestalter
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Führerscheinklasse B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG max. 3.500 kg
- zG der Fahrzeukombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
Bemerkung
- Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung aber besondere Schulung erforderlich
Mindestalter
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Führerscheinklasse BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg aber max. 3.500 kg
Bemerkung
- Vorbesitz: B
- Nur praktische, keine Theorieprüfung erforderlich
Mindestalter
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Führerscheinklasse C
Kfz mit:
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung
- Vorbesitz: B
- Einschluss: C1
Mindestalter
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer »spezifischen Berufsausbildung«
Führerscheinklasse CE
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
Bemerkung
- Vorbesitz: C
- Einschluss: BE, C1E
Mindestalter
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer »spezifischen Berufsausbildung«
Führerscheinklasse L
Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit:
- max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter
- 16 Jahre
Führerscheinklasse T
Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahre gilt: max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Bemerkung
- Einschluss: L, AM
Mindestalter
- 16 Jahre