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SEMINARE
- ASF – Aufbauseminar für Fahranfänger
- FES – Fahreignungsseminar
Die Kursinhalte
1. Sitzung
• Wer nimmt mit mir am Kurs teil?
• Wraum sind die anderen hier?
• Nachschulungskurs: Was soll das?
• Was geschieht bei der Fahrprobe?
• Wie geht es im Kurs weiter?
Fahrprobe
• Fahren in eigener Verantwortung
• Als Mitfahrer(in) den Verkehr beobachten
• Was war unterwegs los?
• Tipps und Anregungen für sicheres Fahren
2. Sitzung
• Die Fahrgruppen berichten
• Mir ist da mal folgendes passiert: …
• Gefährliche Situationen: Wie sie entstehen und wie man sie
vermeiden kann.
3. Sitzung
• Was mir inzwischen aufgefallen ist
• Weitere gefährliche Situationen: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
• Alkohol und Fahren?
4. Sitzung
• Wie geht es nach dem Kurs weiter?
• Wie wäre es ohne Führerschein?
• Und in Zukunft: Was will ich ändern?
• Rückblick auf den Kurs
Quelle: Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.
Tipp! Mit Erhalt der Anordnung vom Straßenverkehrsamt, muss das Seminar innerhalb von 3 Monaten absolviert worden sein. Daher sollte man sich umgehend mit der Fahrschule in Verbindung setzen, um keinen Entzug der Fahrerlaubnis zu riskieren.
Organisatorischer Ablauf
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten. Zwischen den Absolvieren des ersten Moduls und dem Beginn des zweiten Moduls mus mindestens eine Woche liegen, damit die Teilnehmer genügend Zeit haben das Gelernte zu verinnerlichen und die Hausaufgaben zu bearbeiten. Die Teilmaßnahme kann mit einer Person oder in der Gruppe mit bis zu sechs Teilnehmer durchgeführt werden und wird von einem speziell geschulten Fahrlehrer geleitet.
Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme durchgeführt. Die zweite Sitzung darf frühestens drei Wochen nach Abschluss der ersten Sitzung absolviert werden. Die beiden Sitzungen werden von einem speziell ausgebildeten Verkehrspsychologen betreut.
1-3 Punkte
Vormerkung
Es werden keine Maßnahmen ergriffen.
4-5 Punkte
Ermahnung
Der Betroffene wird von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich ermahnt und über die Möglichkeit informiert, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Seminar und Zusendung der Teilnahmebescheinigung an die nach Landesrecht zuständige Behörde wird ein Punkt abgezogen.
Achtung! Der Abbau eines Punktes ist nur bis zum Punktestand von 5 möglich!
6-7 Punkte
Verwarnung
Der Betroffene wird von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich verwarnt und über die Möglichkeit informiert, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Es erfolgt kein Punkteabzug.
8 Punkte
Entzug
Die Fahrerlaubnis wird entzogen.